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Info-Brief der Schulleitung
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Vorlage der Mitteilung vom aktuellen Antigen-Selbsttest
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"Szenario B" ab 25.01.2021 - neue Maßnahmen zum Infektionsschutz
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Antrag auf Notbetreuung mit Formular für den Arbeitgeber
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Szeario B vom 18.-29.01.2021
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Infos "harter Lockdown" ab Mi., d. 16.12.2020
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Ergänzende Informationen des Gesundheitsamtes zur Rundverfügung Nr.27/2020 der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 06.11.2020 - Auszüge
Hinweise vom Gesundheitsamt Nov.2020.doc
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Corona-Fall nach den Herbstferien
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Brief an Eltern und Erziehungsberechtigte in vereinfachter Sprache
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Schaubild_Regelungen für Schulen ab 02.11.2020
2020-10-30_Schaubild_Regelungen_f_r_Schu
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aktualisierter Hygieneplan für das Schuljahr 20/21
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1. CORONA-Fall an der Grodener Schule (Stand: 5.6.20)

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Allgemeine Hinweise mit weiteren links zur Information

Tipps für Eltern - link / Datei öffnen

Regelungen für das Lernen zu Hause

Regelungen zum Lernen zu Hause für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis im Zusammenhang mit den andauernden Schul-schließungen oder eingeschränktem Schulbetrieb wegen COVID-19 (Corona-Virus)

 

Da die Schulen den regulären Schulbetrieb nicht bzw. nur eingeschränkt wieder aufnehmen können, haben die Schulen im weiteren Verlauf des Schuljahres 2019/2020 die Aufgabe, im Interesse der Schülerinnen und Schüler das Lernen zu Hause zu organisieren, zu koordinieren und zu begleiten. Damit wird das Ziel verfolgt, den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler unter den veränderten Bedingungen weiterhin zu ermöglichen. Grundsätzlich ist Unterricht deutlich mehr als eigenständiges aufgabengestütztes Lernen der Schülerinnen und Schüler. Es handelt sich vielmehr um einen kontinuierlichen Prozess, bei dem die Lernenden miteinander sowie mit der Lehrkraft interagieren, kommunizieren und sich gemein-sam mit Frage- und Problemstellungen auseinandersetzen.

Häusliches, aufgabenbasiertes Lernen unter den derzeitig gegebenen Bedingungen der Schulschließungen oder des eingeschränkten Schulbetriebs kann den regulären Unterricht nicht gleichwertig und vollumfänglich ersetzen.Gleichwohl wird das Ziel verfolgt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Schülerinnen und Schüleranhand des Lernens zu Hause ihre Kompetenzen in allen Fächern durch Üben und Wiederholen festigen und bestmöglich weiterentwickeln. Es ist Aufgabe aller Lehrkräfte einer Schule, ihre Schülerinnen und Schüler beim Lernen zu Hause anzuleiten, sie zu begleiten und zu unterstützen. Ebenso haben sie die Pflicht, den Lernenden eine Rückmeldung über erbrachte Leistungen zu geben.

Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin Schulpflicht und somit die Verpflichtung, die ihnen gestellten Aufgaben in der von den Lehrkräften angegebenen Zeit zu bearbeiten. Dies bedeutet auch, dass die bestehenden Regelungen zur Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern weiterhin gelten. Die Schule berücksichtigt bei der Umsetzung dieses Erlasses die häuslichen Voraussetzungen und die unterschiedliche technische Ausstattung sowie die individuellen technischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sind die folgenden Regelungen an die individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten anzupassen.

 

1. Bereitstellung von Lernaufgaben für Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler aller allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen erhalten regelmäßig verpflichtende Lernaufgaben, die ihrem Lernstand und Alter angemessen sind. Es ist Aufgabe der Lehrkräfte, diese Aufgaben auf Grundlage der jeweiligen schulformspezifischen Kerncurricula, der schuleigenen Arbeitspläne sowie der vorhandenen, eingeführten Unterrichtsmaterialien und Schulbücher zu erstellen. Der Stärkung der Basiskompetenzen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Dabei sollen möglichst alle Fächer Beachtung finden, die regulär nach Stundenplan des zweiten Schulhalbjahres 2019/2020 vorgesehen sind und der geltenden Stundentafel entsprechen. Die Lernaufgaben müssen so konzipiert sein, dass sie von den Schülerinnen und Schülern selbstständig gelöst werden können. In der Art der gestellten Aufgaben ist auf ausreichend Abwechslung sowie unterschiedliche Tätigkeiten zu achten. Die Lernaufgaben werden allen Schülerinnen und Schülern auf geeignetem Weg zur Verfügung gestellt. Die Nutzung digitaler Möglichkeiten ist wünschenswert, soweit die Gegebenheiten der Schule, der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler dies verlässlich zulassen. Dazu können bereits vorhandene digitale Kommunikationswege wie IServ sowie ab Mai die Niedersächsische Bildungscloud (NBC) genutzt werden. Schülerinnen und Schüler, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, bearbeiten dort die ihnen für das Lernen zu Hause gestellten Aufgaben. Die Bereitstellung der häuslichen Lernaufgaben für eine Lerngruppe bzw. Klasse erfolgt koordiniert durch die Schule.

 

2. Umfang des Lernens zu Hause

Die tägliche Lernzeit muss dem Alter und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler angepasst sein. Besonders im Primarbereich sowie in den Schuljahrgängen 5 bis 8 des Sekundarbereiches I ist darauf zu achten, dass die Aufgaben inhaltlich und methodisch abwechslungsreich gestaltet sind und auch handlungsorientierte Aufgaben beinhalten. Folgende Richtwerte sollen nicht überschrittenwerden:

in den Schuljahrgängen 1 und 2 des Primarbereichs:             1,5 Zeitstunden

in den Schuljahrgängen 3 und 4 des Primarbereichs:             2,0 Zeitstunden

in den Schuljahrgängen 5 bis 8 des Sekundarbereichs I:        3,0 Zeitstunden

in den Schuljahrgängen 9 und 10 des Sekundarbereichs I:  4,0 Zeitstunden

 

3. LernbegleitungSprechzeiten der Lehrkräfte

Um Schülerinnen und Schüler bei andauernder Schulschließung oder bei eingeschränktem Schulbetrieb beim Lernen zu Hause zu unterstützen, bieten alle Lehrkräfte an jedem Tag von Montag bis Freitag telefonische Sprechzeiten (ggf. auch als digitalen Kontakt) an. Zur bestmöglichen pädagogischen Begleitung des Lernens zu Hause wird jede Schülerin bzw. jeder Schüler durch die Schule mindestens einmal pro Woche persönlich telefonisch kontaktiert, soweit die Schülerin bzw. der Schüler in dieser Woche die Schule nicht besucht.

 

4.Präsenz-Sprechzeiten in der Schule bei andauernder Schulschließung

Bei andauernder Schulschließung bietet jede Schule an jedem Tag von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr Präsenz-Sprechzeiten für die telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme für Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler an.

 

5. Bewertung der häuslichen Lernaufgaben

Auch wenn häusliche Lernaufgaben grundsätzlich nicht bewertet werden, so können von einer Schülerin bzw. einem Schüler im Rahmen des Lernens zu Hause erkennbar selbstständig erbrachte Leistungen auf deren bzw. dessen Wunsch hin benotet werden. Häusliche Lernaufgaben können Grundlage von Leistungsüberprüfungen im Rahmen des eingeschränkten Schulbetriebessein.

Diese Regelungen gelten vorbehaltlich weiterer Entwicklungen und Entscheidungen